Weiterhin grosse Waldbrandgefahr in Ob- und Nidwalden.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit bleibt das Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter zum Waldrand bestehen. Die Waldbrandgefahr liegt weiterhin bei Stufe 4 von 5.
Die Brandgefahr in den Kantonen Obwalden und Nidwalden bleibt aufgrund der anhaltenden Trockenheit gross.
Das seit dem 10. Juli geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt deshalb bis auf Weiteres in Kraft. Im Hinblick auf den Nationalfeiertag weist das Feuerwehrinspektorat Ob- und Nidwalden darauf hin, dass in beiden Kantonen keine Feuerwerkskörper abgebrannt und keine 1.-August- oder Höhenfeuer entzündet werden dürfen.
Die derzeitige Trockenheit hat in weiten Teilen der Schweiz zu einer grossen Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen geführt.
Die Kantone Ob- und Nidwalden schätzen die Waldbrandgefahr als gross (Warnstufe 4) ein. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlassen die Kantone Ob- und Nidwalden deshalb ab morgen Freitag, 10. Juli 2026, 12 Uhr ein absolutes Feuerverbot im Wald und an den Waldrändern.
Heute, Mittwochmorgen, den 1. Juli 2026, kam es bei einem Einfamilienhaus in Ennetmoos, auf dem Mueterschwandenberg, zu einem Brand.
Verletzt wurde niemand. Es entstand grosser Sachschaden.
Aufgrund der aktuellen Wetterlage beurteilen die zuständigen Behörden die Waldbrandgefahr in den Kantonen Obwalden und Nidwalden als erheblich (Stufe 3 von 5).
Die Bevölkerung wird aufgefordert, das Entfachen von Feuer im Wald und in Waldesnähe zu unterlassen.
Heute Sonntagnachmittag kam es bei einem Wohnhaus in Hergiswil NW zu einem Brand. Eine Person konnte das Wohnhaus verlassen und blieb unverletzt.
Es entstand beträchtlicher Sachschaden.
Bei Bränden werden Treppenhäuser, Korridore und Hauseingänge zu Fluchtwegen für die Bewohner.
Für die Feuerwehr, Sanität oder Polizei wiederum sind sie Rettungswege. Daher ist es wichtig, dass diese Orte sicher und frei von brennbaren Materialien sind. Die tragischen Ereignisse von Crans-Montana führen zu vielen Anfragen bei der Beratungsstelle für Brandverhütung BFB. Sie weist daher auf die geltenden Brandschutzvorschriften hin.
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana und ihre Angehörigen ausreichend Unterstützung erhalten.
Dazu wird er dem Parlament nötigenfalls Finanzmittel beantragen. Diesen Grundsatzentscheid hat er an seiner Sitzung vom 14. Januar 2026 gefällt. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird bis im Februar 2026 prüfen, wo beim bestehenden Hilfsangebot Lücken bestehen und in welcher Form der Bund Unterstützung leisten kann. Die Leistungen des Bundes wären subsidiär, namentlich zum Engagement der Versicherungen und des Kantons Wallis.
Gestern, Dienstagabend, den 13. Januar 2026 kam es bei einem Einfamilienhaus in Büren NW zu einem Brand.
Verletzt wurde niemand. Es entstand grosser Sachschaden.
Heute gedenkt die Schweiz der Opfer der Brandkatastrophe vom 1. Januar.
Die Rega ist in Gedanken bei den Opfern, deren Angehörigen und allen Betroffenen.
Am Freitag, 9. Januar 2026, findet in Stans ein Gedenkgottesdienst für die Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana statt.
Die Bevölkerung ist herzlich zur Teilnahme eingeladen. Der Gottesdienst wird von der römisch-katholischen und der reformierten Kirche gemeinsam gestaltet und vom Kanton mitgetragen.
Die drei Ambulanzjets der Rega stehen seit dem tragischen Unglück in Crans-Montana (VS) im Dauereinsatz. Seit dem 1. Januar verlegen die Rega-Crews nicht nur mit Rettungshelikoptern, sondern auch mit den Ambulanzjets schwer verletzte Patientinnen und Patienten in geeignete Spezialkliniken im In- und Ausland.
Bereits wenige Stunden nach dem Ereignis startete am frühen Morgen des Neujahrstags der erste Rega-Jet in Richtung Sion. Noch am selben Tag folgten vier weitere Flüge für mehrere Patientinnen und Patienten, die in geeignete Intensivstationen in der Schweiz oder ins Ausland verlegt wurden.
Der Regierungsrat von Nidwalden ist tief bewegt vom tragischen Ausmass des Brandunglücks in Crans-Montana.
Er spricht den Angehörigen der Opfer und den Verletzten sein Mitgefühl aus und dankt den Rettungskräften und Gesundheitseinrichtungen für ihren Einsatz. Seit Freitag wehen die Flaggen beim kantonalen Polizeigebäude und bei der SWISSINT auf Halbmast.
Am Donnerstag, 1. Januar 2026, kurz vor 21.00 Uhr, ging bei der Kantonspolizei Uri die Meldung über einen Schwelbrand in einer Wohnung eines Mehrfamilienhaus an der Ritomgasse in Andermatt ein.
Die umgehend ausgerückten Feuerwehren konnten den Brand rasch unter Kontrolle bringen und löschen. Vorsorglich wurden rund 20 Bewohnende evakuiert. Personen kamen keine zu Schaden.
Achtung Brandgefahr: Trockene Weihnachtsbäume können nach der Feiertagszeit erhebliche Brandgefahr sein.
Natürliche Tannenzweige trocknen aus, verlieren Feuchtigkeit, werden leicht entzündbar und können sich in Sekunden entzünden, wenn offenflammige Wärmequellen oder Funken in der Nähe sind.
Heute Morgen kam es auf einer etwas abgelegenen Liegenschaft in Beckenried zu einem Grossbrand.
Ein altes, leerstehendes Wohnhaus sowie das direkt daneben befindliche neue Wohnhaus und ein Stall brannten vollständig nieder.
Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB) warnt vor den Brandgefahren während der kurz bevorstehenden Fasnachtszeit. Maskenbälle, Umzüge und Partys locken zahlreiche Menschen an, doch leicht entflammbare Materialien bei Kostümen und Dekorationen können erhebliche Risiken bergen.
Um Brände zu vermeiden und eine sichere Fasnacht zu gewährleisten, gibt die BFB praxisnahe Empfehlungen.