Kanton Nidwalden: Die Sirenen werden am Mittwoch, 7. Februar, getestet

Sirenen können Leben retten. Vorausgesetzt, sie funktionieren richtig und die Bevölkerung weiss, was im Alarmfall zu tun ist.

Am Mittwoch, 7. Februar 2024, findet deshalb in der gesamten Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Dabei werden die Sirenen vom „Allgemeinen Alarm“ sowie vom „Wasseralarm“ getestet. Es sind an diesem Tag keine Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Die Schweiz verfügt über ein dichtes Netz von rund 7‘800 Sirenen, mit denen die Alarmierung der Bevölkerung sichergestellt ist. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und Stauanlagenbetreibern dafür, dass die Alarmierungssysteme auf dem neuesten Stand und jederzeit einsatzbereit sind.

Im Kanton Nidwalden werden die 39 stationären Sirenen über das Alarmierungssystem Polyalert ausgelöst. Dazu gehören auch die acht Sirenen im Abflussbereich des Bannalp-Stausees.

Test verläuft in zwei Phasen

Der Sirenentest verläuft in zwei Phasen: Ab 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr wird der „Allgemeine Alarm“ ausgelöst – ein regelmässiger auf- und absteigender Heulton. Ab 14.15 Uhr bis maximal 16.00 Uhr wird der „Wasseralarm“ geprüft. Dieser besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von rund 10 Sekunden. Die Alarmsirenen werden dabei über die Sirenenfernsteuerung bei der Kantonspolizei sowie beim Elektrizitätswerk getestet. Zur Prüfung der verschiedenen Auslösesysteme werden die Sirenen beim „Allgemeinen Alarm“ und beim „Wasseralarm“ je zweimal ausgelöst.

Alarm-App und Alertswiss-Website

Die Alarmierungs-App „Alertswiss“ ergänzt die bisherigen Systeme – Sirenen und Radio – mit einem zeitgemässen Kanal. Mit der nationalen Alarmierungs-App Alertswiss erhält die Bevölkerung Warnungen und Alarme zu unterschiedlichen Gefahren direkt via Smartphone. Parallel zu den Meldungen in der App werden diese auch auf der Alertswiss-Website www.alert.swiss publiziert. Falls Sie die App-Benachrichtigungen aktiviert haben, erhalten Sie Push-Mitteilungen. Es wird empfohlen, bestimmte Kantone als Favoriten festzulegen und auch die Standortmeldung per GPS zu aktivieren.

Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?

Für einen optimalen Schutz muss nicht nur die Funktionsfähigkeit der Sirenen sichergestellt sein. Die Bevölkerung sollte in Kenntnis sein über das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm. Wenn das Zeichen „Allgemeiner Alarm“ ausserhalb der angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und nach Möglichkeit die Nachbarn zu informieren.

Der „Wasseralarm“ ertönt im Ernstfall erst nach dem Zeichen „Allgemeiner Alarm“ und bedeutet, dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassen soll. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln können unter www.alert.swiss oder auf den Teletext-Seiten 680 und 681 nachgelesen werden.

 

Quelle: Kanton Nidwalden
Titelbild: Symbolbild © Kanton Nidwalden