Kanton NW: Straftatbestände weiterhin notwendig – Befristung hingegen nicht
Eine Überprüfung hat ergeben: Sämtliche Inhalte des kantonalen Strafgesetzes sind weiterhin notwendig und sollen beibehalten werden. Neue Tatbestände, die zwingend ins Gesetz aufgenommen werden müssten, sind keine vorhanden. Der Regierungsrat schlägt in der Teilrevision aber vor, die Befristung des Gesetzes aufzuheben.
Weiterlesen