Seepolizei

Start der Emergency Days im Verkehrshaus der Schweiz

Regierungsrätin Ylfete Fanaj, Mitglied der Zentralschweizer Polizeidirektorinnen und -direktorenkonferenz, begrüsst Vertreterinnen und Vertreter der Zentralschweizer Kantone und Medienschaffende an den Emergency Days im Verkehrshaus der Schweiz. Neben Ylfete Fanaj, Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Luzern, waren die Sicherheitsdirektorin des Kantons Uri, Céline Huber, sowie Christoph Amstad, Vorsteher des Sicherheits- und Sozialdepartements des Kantons Obwalden an der Eröffnung präsent. Regierungsrätin Ylfete Fanaj zu den Emergency Days: "Wir wollen die vielfältigen Aufgaben des Bevölkerungsschutzes öffentlich sicht- und greifbar machen. Mit den Emergency Days machen wir einen wichtigen Schritt in diese Richtung und zeigen mit dem Anlass auch die grosse Bedeutung der Zusammenarbeit der Zentralschweizer Kantone untereinander."

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Emergency Days im Verkehrshaus der Schweiz: Alles im Zeichen der Sicherheit

Vom 20. bis 22. September 2024 verwandelt sich das Verkehrshaus der Schweiz in Luzern in ein lebendiges Schaufenster der Bevölkerungsschutzorganisationen der sechs Zentralschweizer Kantone. Die Emergency Days bieten Besucherinnen und Besuchern die einmalige Gelegenheit, hautnah mitzuerleben, wie Polizei, Feuerwehr, Zivilschutz und andere Rettungsdienste in kritischen Situationen zusammenarbeiten. Die Veranstaltung, die von der Zentralschweizer Polizeidirektorinnen und -direktorenkonferenz (ZPDK) in Auftrag gegeben wurde, hat das Ziel, die vielfältigen Dienstleistungen und Aktivitäten der Bevölkerungsschutzorganisationen attraktiv zu präsentieren und das Interesse für diese wichtige Tätigkeit zu wecken.

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Zentralschweiz: Achtung Reinigungspflicht für Schiffe und Boote ab 01.08.2024

Um die Ausbreitung und Einschleppung unerwünschter invasiver Tier- und Pflanzenarten zu stoppen, gilt ab dem August 2024 für alle immatrikulierte Schiffe auf den Zentralschweizern Gewässern bei jedem Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und Reinigungspflicht. Dies gilt auch, wenn das Schiff innerhalb des Kantons in ein anderes Gewässer verlegt wird. Für Schiffe ohne Kontrollschild und Wassersportgeräte wird eine gründliche Reinigung bei jedem Gewässerwechsel empfohlen.

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