Überprüfung der Organisation des Kantonsgerichts Nidwalden

Die Organisation des Kantonsgerichts Nidwalden wird im Auftrag der Justizkommission des Landrats überprüft.

Die Untersuchung soll Aufschluss über mögliche Optimierungen der Gerichtsorganisation und den Personalbedarf geben. Als externer Experte wurde der Berner Rechtsanwalt, Verwaltungswissenschaftler und Justizforscher Daniel Kettiger eingesetzt.

Die Organisation des Kantonsgerichts Nidwalden wurde das bisher letzte Mal im Hinblick auf die Einführung der schweizerischen Zivilprozessordnung und Strafprozessordnung auf den 1. Januar 2011 umfassend überprüft. Seither hat sich in der Justiz einiges verändert und in den kommenden Jahren stehen gesamtschweizerisch die Digitalisierung der Gerichte und beim Kantonsgericht Nidwalden zusätzlich personelle Veränderungen durch Pensionierungen an. Im Zusammenhang mit der Erhöhung des Gesamtbeschäftigungsgrads des Gerichts im Herbst 2022 schlug die Justizkommission eine Organisationsüberprüfung beim Kantonsgericht vor. Das Büro des Landrats hat dies unterstützt. Es geht darum, die internen Abläufe und Organisation, die Betriebskultur am Gericht und die Schnittstellen zu Staatsanwaltschaft und Obergericht zu überprüfen, um ein allfälliges Optimierungspotential zu eruieren. Dabei soll auch die anstehende Digitalisierung berücksichtigt werden.

Mit der Organisationsüberprüfung wurde Daniel Kettiger, Rechtsanwalt, Verwaltungswissenschaftler und Justizforscher in Bolligen bei Bern, beauftragt. Dieser hat Erfahrungen mit Beratung in Gerichtsorganisationsfragen; so führte er unter anderem vor rund einem Jahr eine ähnliche Überprüfung der Regionalgerichte im Kanton Graubünden durch. Der Expertenbericht sollte der Justizkommission im September 2024 vorliegen, die Öffentlichkeit wird anschliessend über die Ergebnisse informiert.

Das Kantonsgericht Nidwalden ist als erstinstanzliches Gericht im Kanton Nidwalden zuständig für die Beurteilung von zivil- und strafrechtlichen Streitigkeiten. Es ist auch in sogenannten nichtstreitigen Zivilverfahren zuständig, wo die gerichtliche Mitwirkung vorgeschrieben ist (zum Beispiel Ehescheidung auf gemeinsames Begehren mit umfassender Einigung, Kraftloserklärung von Wertpapieren, Berichtigung des Zivilstandsregisters).

 

Quelle: Kanton Nidwalden / Staatskanzlei
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